Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Beteiligten finanziell gesehen das bedeutendste Geschäft ihres Lebens. Es müssen erhebliche Beträge aus dem Ersparten investiert und zusätzlich Kredite aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz oft der wertvollste Teil seines Vermögens.
Um Käufer und Verkäufer bei diesem wichtigen Vorgang sachgerecht zu beraten und Risiken zu minimieren, ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung des Vertrages, beschafft die notwendigen Unterlagen für die Abwicklung und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Es muss sichergestellt werden, dass der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt, ohne die Immobilie zu erhalten, und dass der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsparteien ihre Ziele, informiert sie über die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten und erstellt auf dieser Grundlage einen fairen und ausgewogenen Entwurf des Kaufvertrages.
Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts umfassen. Die spezifischen Merkmale eines Objekts beeinflussen die Vertragsgestaltung. Besonders bei Bauträgerverträgen, bei denen der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil zusammen mit einem noch zu errichtenden Gebäude erwirbt, ist dies relevant. In diesem Fall ist der Verkäufer der Bauherr der Immobilie.
Als Ihre Notarin regele ich in jedem Immobilienkaufvertrag folgende Aspekte:
- Absicherung von Käufer und Verkäufer
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen
- Gewährleistung für Mängel
- Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten
- Fälligkeit des Kaufpreises
- Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung geklärt sein. Falls ein Bankdarlehen genutzt wird, sollte der Käufer mit seiner Bank den Zeitpunkt der Darlehensauszahlung abstimmen. Der Notar wird dann die Fälligkeit des Kaufpreises entsprechend regeln. Wenn die Finanzierung des Kaufpreises bereits beim Vertragsabschluss feststeht, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar nach dem Kaufvertrag beurkundet werden.